Konzept zu Phasen des Distanzlernens am Städtischen Gymnasium Ochtrup (Stand Oktober 2020)

Im Folgenden wird das aktuelle Konzept zum Distanzlernen am SGO dargestellt, das die verbindliche Grundlage für die Umsetzung des Distanzlernens darstellt. Das Konzept setzt die Vorgaben des Schulministeriums mit Blick auf unsere Schule um. Sowohl das Konzept Distanzlernen am SGO (Stand Oktober 2020) (PDF) als auch die Handreichung Distanzunterricht des MSB NRW (PDF) sind ebenfalls als PDF-Dokument im Bereich Downloads und Links zu finden.

  • Die Aufgaben für die jeweils kommende Woche werden von den Lehrenden bis Sonntagabend 18.30 Uhr bei IServ eingestellt[1]. Die Schülerinnen und Schüler bearbeiten die gestellten Aufgaben bis zu einer von der Lehrkraft festgesetzten Uhrzeit am Freitag.
  • Die Kommunikation zwischen Lehrenden und Lernenden findet grundsätzlich über IServ statt. Aufgaben werden im Aufgabenmodul eingestellt und Lösungen darüber eingereicht. Die Kommunikation zwischen Erziehungsberechtigten und Lehrenden wird über @gymnasium-ochtrup.de gesteuert.
  • Ein Datenaustausch, z.B. zum Einsenden von bearbeiteten Ergebnisse, erfolgt in der Regel als PDF, JPEG oder über das Text-Modul von IServ. Weitere Dateiformate können mit der Lehrkraft vereinbart werden.  

Fußnote:

[1] Ausgegangen wird von einem Einsetzen des Unterrichts in Distanz an einem Freitag. Sollte diese an einem anderen Tag erfolgen, werden von Seiten der Schulleitung die Daten für das Einstellen der Aufgaben und das Einreichen der Lösungen unter Berücksichtigung eines gleichen Rhythmus festgelegt. Diese Festlegung erfolgt am Datum des Übergangs in die Distanzphase.

Da der Unterricht in Distanz sowohl in Übereinstimmung mit den geltenden Kernlehrplänen stattfindet als auch die verpflichtenden Unterrichtsvolumina einzuhalten sind, sind folgende Rahmenangaben zu beachten:

2.1 Umfang der Aufgaben

  • Die Schülerinnen und Schüler erhalten Aufgaben in einem Umfang, der im Rahmen ihrer Unterrichtszeit und ihren individuellen Kompetenzen bearbeitet werden kann. Die Zeit der regelmäßig stattfindenden Videokonferenzen (s.u.) gehört zur Unterrichtszeit.

2.2 Arten der Aufgaben

  • Bei der Formulierung der Aufgabenstellung wird die technische Grundausstattung der jeweiligen Lerngruppe berücksichtigt.
  • Im Distanzlernen bietet es sich an, analoge und digitale Formen der Erarbeitung, der Präsentation und der Diskussion so einzusetzen, dass der Grad der Selbstständigkeit der Schülerinnen und Schüler erhöht wird[1].
  • Kollaborative Lern- und Arbeitsformen sowie die Formen des selbstgesteuerten Lernens sind hierbei von besonderer Bedeutung. Die Aufgabenformate wechseln zwischen kurzfristigen Übungen und langfristigem Projektlernen[2]; sie wechseln zwischen Einzelarbeit und kollaborativem Lernen. Sie schöpfen die Potenziale digitalen Lernens aus. 
  • Videokonferenzen stellen ein probates Mittel dar, um Unterrichtsprozesse zu initiieren, zu bündeln und zu reflektieren. Die Teilnahme ist für die Lernenden verpflichtend[3]. Dabei ist zu beachten, dass die Lernenden und Lehrenden durch dieses Unterrichtsformat nicht überlastet werden. Aus diesem Grund wird folgender Organisationsrahmen[4] aufgespannt:
    • Es finden pro Tag pro Lerngruppe maximal zwei Videokonferenzen statt.
    • In der Sek I werden je Hauptfach pro Woche bis zu zwei Videokonferenzen angeboten, in den Nebenfächern bis zu zwei in zwei Wochen ermöglicht.
    • Die Videokonferenzen finden entsprechend der Zeiten des Stundenplans statt.
    • Die Termine der Videokonferenzen werden in der Sek I zu Beginn der Distanzphase beim Klassenlehrer/in eingereicht, die/der eine feste Übersicht erstellt und diese an die Kollegen/innen und die jeweilige Klasse weiterleitet.
    • In der Sek II richtet sich die Anzahl der Videokonferenzen nach den Wochenstundenzahlen:

–       3 UStd – max. 1 Videokonferenz pro Woche.

–       5 UStd – max. 2 Videokonferenzen pro Woche.

  • Folgende Anlage von Unterricht ist somit denkbar[5]:

  • Die Klassenlehrer/innen bieten regelmäßig Klassenvideokonferenzen an, um einen allgemeinen Austausch zu ermöglichen. Hier ist die Teilnahme für die Schülerinnen und Schüler freiwillig.

Fußnoten:

[1] Eine Übersicht mgl. Formen findet sich in Kap.5.

[2] Bei langfristigen Vorhaben ist darauf zu achten, dass regelmäßige Lernplateaus geschaffen werden, um Zwischenstände zu besprechen und das weitere Vorgehen zu planen.

[3] Lernende, die aufgrund von nicht ausreichender technischer Grundausstattung oder zu schwachem Internet nicht von zu Hause aus an den Videokonferenzen teilnehmen können, wird die Möglichkeit geboten, diese in den schuleigenen Study Halls zu besuchen.Wird diese Möglichkeit nicht wahrgenommen, muss die Nichtteilnahme von den Erziehungsberechtigten entschuldigt werden.

[4] Falls es zu einer Überlastung des Video-Moduls bei IServ kommen sollte, kann auf die Browser-basierte Version von Jitsi zurückgegriffen werden.

[5] Bei einer Schulschließung werden die Präsenzphasen in den digitalen Raum übertragen.

  • Prinzipiell erhalten alle Lernenden stets eine Rückmeldung durch die Lehrenden über die eingereichten Ergebnisse. Zu gestellten Aufgaben werden Musterlösungen zur Verfügung gestellt. Zusätzlich erfolgen individuelle Rückmeldungen (IServ-Rückmeldefunktion/ Videogespräche/Telefonate) für einen wöchentlich wechselnden Teil der Lerngruppe. 
  • Jedes Mitglied des Kollegiums bietet feste Präsenzzeiten an, in denen er über die oben beschriebenen Kommunikationswege für die Lernenden erreichbar ist.
  • Die Schülerinnen und Schüler haben darüber hinaus die Möglichkeit, beim Unterrichtenden um Hilfestellungen oder individuelle Rückmeldungen zu bitten. Diese werden zeitnah gegeben.
  • Die einzelnen unterrichtlichen Inhalte und vermittelten Kompetenzen werden in geeigneter Form von den Lehrkräften dokumentiert.

Für Zeiten des Distanzlernens gilt[1]:

„Die Leistungsbewertung erstreckt sich auch auf die im Distanzunterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler. Klassenarbeiten und Prüfungen finden in der Regel im Rahmen des Präsenzunterrichts statt. Daneben sind weitere in den Unterrichtsvorgaben vorgesehene und für den Distanzunterricht geeignete Formen der Leistungsüberprüfung möglich. Die im Distanzunterricht erbrachten Leistungen werden also in der Regel in die Bewertung der sonstigen Leistungen im Unterricht einbezogen. Leistungsbewertungen im Beurteilungsbereich ‚Schriftliche Arbeiten‘ können auch auf Inhalte des Distanzunterrichts aufbauen.“

In den schulinternen Lehrplänen legt jede Fachschaft fest, in welcher Form die Leistungsüberprüfung und die Leistungsbewertung im Distanzlernen stattfinden können. Anregungen können der folgenden Tabelle entnommen werden[2]:

Wichtig ist, die Schülerinnen und Schüler zu Beginn eines jeden Halbjahres, spätestens jedoch mit Beginn des Distanzlernens über die Grundlagen der Leistungsbewertung zu informieren und dies im Klassenbuch oder Kursheft zu dokumentieren.

Fußnoten:

[1] Handreichung Distanzunterricht des MSB NRW (PDF)

[2] Ebd.

Um Rückmeldungen sowohl von den Schülerinnen und Schülern als auch von den Eltern zu erhalten, ist es erforderlich, das Konzept in regelmäßigen Interfallen zu evaluieren. Für die Evaluation durch die Schülerschaft bieten sich die Möglichkeiten von IServ an:

  • Schnellumfragen
  • Kontrolle des letzten Logins
  • Aufgabenmodul
  • Kurzumfragen in Videokonferenzen

Die Perspektive der Erziehungsberechtigen wird in regelmäßiger Form durch die erweiterte Schulleitung anonym eingeholt. Die Ergebnisse werden zusammengefasst den Eltern zugänglich gemacht. In den jeweiligen Gremien findet im Anschluss ein Austausch darüber statt. Als Evaluationstool kann z.B. EDKIMO eingesetzt werden. 

Um den allgemeinen Informationsfluss im Kollegium aufrecht zu erhalten, werden folgende Foren geschaffen:

  • In regelmäßigen Abständen werden Lehrkräftekonferenzen auf Einladung der Schulleitung abgehalten. Diese finden je nach Infektionslage in Präsenz oder im digitalen Raum statt.
  • An jedem Wochentag werden digitale Kaffeepausen zu den Zeiten der Großen Pausen als Videokonferenzen bei IServ eingerichtet. Diese dienen dem informellen Austausch untereinander. Eine Teilnahme ist freiwillig.
  • Die Fachschaften organisieren und führen regelmäßige Videokonferenzen durch, in denen fachspezifische Erfahrungen („best practice“) ausgetauscht und multipliziert werden. Bei Bedarf kann dieses Format in einen größeren, fachschaftsübergreifenden Rahmen überführt werden.
  • Den Klassen- und Jahrgangsleitungsteams kommt im Rahmen des Distanzunterrichts in vielen Fällen eine besondere Verantwortung zu. Sie sind Anlaufstellen für das Kollegium, falls gesonderte Absprachen, die jeweilige Lerngruppe betreffend, vereinbart werden. Pädagogische Besonderheiten werden möglichst zügig durch die Lehrenden an sie weitergegeben.