Mitteilung der Schulleitung

Liebe Schulgemeinde! 

Die Schule startet am kommenden Mittwoch, 12.08.2020 um 07.50 Uhr und der Schul- und Unterrichtsbetrieb wird an unserem Gymnasium im Präsenzunterricht stattfinden. Der Unterricht wird in allen Klassen und Jahrgangsstufen entsprechend der Stundentafel umgesetzt. 

Damit der Präsenzunterricht unter den derzeitigen Corona-Bedingungen wieder aufgenommen werden kann, müssen die hier aufgeführten Maßnahmen und Hinweise von allen am Schulleben Beteiligten beachtet werden.

Das Wichtigste vorab:

  • Der Unterricht findet nach dem Regelplan statt, Kürzungen gibt es nicht.
  • Mit Betreten des Schulgeländes (oder ggf. des Schulbusses) muss ein Mund-Nasen- Schutz getragen werden. Wer keine Maske trägt, wird nach Hause geschickt.
  • Sportunterricht findet statt – ohne Maske, dafür bis zu den Herbstferien draußen: Bitte an passendes Sportzeug denken.
  • Wer Erkältungssymptome zeigt, darf nicht zur Schule kommen und wird ggf. wieder nach Hause geschickt.

Maskenpflicht:

An allen weiterführenden und berufsbildenden Schulen besteht im Schulgebäude und auf dem Schulgelände für alle Schülerinnen und Schüler sowie für alle weiteren Personen ebenfalls eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Sie gilt für die Schülerinnen und Schüler an den vorgenannten Schulen grundsätzlich auch für den Unterrichtsbetrieb auf den festen Sitzplätzen in den Unterrichts- und Kursräumen. 

Soweit Lehrkräfte im Unterrichtsgeschehen den empfohlenen Mindestabstand von 1,5 Meter nicht sicherstellen können, haben auch diese eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Sofern jedoch das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung mit den pädagogischen Erfordernissen und Zielsetzungen der Unterrichtserteilung und der sonstigen schulischen Arbeit nicht vereinbar ist, kann die Schule vom Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung zumindest zeitweise oder für bestimmte Unterrichtseinheiten bzw. in Prüfungssituation absehen. In diesen Fällen ist jedoch die Einhaltung der Abstandsregel mit 1,5 Meter zu beachten. Darüber hinaus gehende Ausnahmen, zum Beispiel aus medizinischen Gründen oder auf Grund einer Beeinträchtigung, sind möglich. 

Die hier zum Mund-Nasen-Schutz getroffenen Regelungen sind angesichts der aktuell wieder steigenden Infektionszahlen angemessene Maßnahmen zum Infektionsschutz. Sie werden vorerst bis zum 31. August 2020 befristet und bieten so die Gelegenheit, die Entwicklung des Infektionsgeschehens insbesondere während und nach der ferienbedingten Rückreisewelle sorgfältig zu beobachten und dann neu zu bewerten. Die Eltern bzw. Schülerinnen und Schüler sind dafür verantwortlich, Mund-Nase-Bedeckungen zu beschaffen. Darüber hinaus stellt die Landesregierung den Schulen zum Beginn des Schuljahres ca. eine Million Masken aus Landesbeständen zur Verfügung. Jede Schule wird somit eine Reserve für den Bedarfsfall verfügbar haben.

“Von den hier insgesamt beschriebenen Regelungen zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen dürfen die Schulen nicht mit eigenen Regelungen abweichen.” 

Die Mund-Nase-Maske ist während der gesamten Unterrichts- und Pausenzeit auf dem Schulgelände bis zum Schulschluss zu tragen.

Rückverfolgbarkeit:

Um im Bedarfsfall Infektionsketten nachvollziehen und unterbrechen zu können, sind konstante Gruppenzusammensetzungen erforderlich, soweit nicht zwingende schulorganisatorische Gründe entgegenstehen. Der Unterricht soll jahrgangsbezogen in Klassen, in Kursen oder festen Lerngruppen stattfinden. Eine jahrgangsübergreifende Gruppenbildung ist grundsätzlich nicht möglich. Ausnahmen bilden bereits jahrgangsgemischt zusammengesetzte reguläre Klassen bzw. Lerngruppen (Big Band), Gruppen für Ganztags- und Betreuungsangebote sowie Schulsportgemeinschaften.

Damit der Unterricht gemäß den Vorgaben der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen organisiert werden kann, können insofern klassenübergreifende feste Lerngruppen (SI) und Kurse gebildet werden (z.B. Religionsunterricht, Wahlpflichtbereich, 2. Fremdsprache). 

Der Unterricht in der gymnasialen Oberstufe findet wie bisher in festen fachbezogenen Kursen statt. Dies gilt auch für Fachunterrichtskooperationen mit anderen Schulen.

Hygiene:

Das schulische Hygienekonzept aus dem vergangenen Schuljahr hat sich bewährt und wird weitergeführt.

Desinfektionsständer stehen in allen Eingangsbereichen bereit, in den Klassen- und Kursräumen sind Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher vorhanden. 

Das Haupttreppenhaus wird als Hauptaufgang genutzt und für die Schülergruppen aus den S- und W-Räumen auch zum Heruntergehen. Das Nebentreppenhaus und den Seitenausgang nutzen die Schülergruppen aus den N-Räumen. In den Fluren und Treppenhäusern gilt weiterhin der „Rechtsverkehr“. Die Räume werden regelmäßig und wirksam durchlüftet.

Die Reinigungsfirma ist beauftragt worden, täglich die Räume und Flure zu reinigen. Zusätzlich haben die Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, mittels einer Wischreinigung die Tische in den Räumen zu säubern (Spritzflasche und Tuch).

Um eine Durchmischung der Jahrgangsstufen auf dem Schulhof zu vermeiden, dürfen die Jahrgangsstufen nur bestimmte Bereiche des Schulhofes nutzen.

Corona und “Schnupfen” als Symptom:

Auch Schnupfen kann nach Aussage des Robert-Koch-Instituts zu den Symptomen einer COVID-19-Infektion gehören. Angesichts der Häufigkeit eines einfachen Schnupfens soll die Schule den Eltern unter Bezugnahme auf § 43 Absatz 2 Satz 1 SchulG empfehlen, dass eine Schülerin oder ein Schüler mit dieser Symptomatik ohne weitere Krankheitsanzeichen oder Beeinträchtigung ihres Wohlbefindens zunächst für 24 Stunden zu Hause beobachtet werden soll. Wenn keine weiteren Symptome auftreten, nimmt die Schülerin oder der Schüler wieder am Unterricht teil. Kommen jedoch weitere Symptome wie Husten, Fieber etc. hinzu, ist eine diagnostische Abklärung zu veranlassen.

Wer “Schnupfen-“Symptome hat, darf an dem Tag NICHT zur Schule.

Im Anhang finden Sie die vollständige Dienstmail mit Regelungen für vorerkrankte Schüler und Eltern, Sportunterricht usf.

https://www.schulministerium.nrw.de/presse/hintergrundberichte/wiederaufnahme-eines-angepassten-schulbetriebs-corona-zeiten-zu-beginn

Bleiben Sie gesund!

Olaf Reitenbach