Liebe Abiturientia! Liebe Eltern!

 

Die Abiturprüfungen finden statt!

 

Die Allgemeine Hochschulreife auch in diesem Jahr auf der Grundlage von Prüfungen zu vergeben, ist das Ziel.

Darauf haben sich am vergangenen Mittwoch auch alle Länder in der Kultusministerkonferenz verständigt und dies ganz formal beschlossen. Zugleich haben die Mitglieder der Kultusministerkonferenz ihren Beschluss vom 12. März 2020 bestärkt, wonach die Länder die erreichten Abschlüsse des Schuljahres 2019/20 auf der Basis gemeinsamer Regelungen gegenseitig anerkennen werden.

Die Abiturprüfungen in Nordrhein-Westfalen werden um drei Wochen verschoben und beginnen am 12.05.

Der Beginn der Abiturprüfungen 2020 im Haupttermin ist am Dienstag, den 12. Mai 2020, und dauert bis Montag, den 25. Mai.

Die zentralen Nachschreibetermine für die Abiturprüfungen an den allgemeinbildenden Schulen schließen sich dann unmittelbar ab dem 26. Mai 2020 an und dauern bis zum 9. Juni 2020.

Derzeit werden die Termine für die einzelnen Fächer und Fächergruppen in diesen Zeitfenstern festgelegt.

 

Die Terminverschiebung im Abitur führt allerdings dazu, dass auch Freitag, der 22. Mai 2020 – für viele Schulen der „Brückentag“ nach Christi Himmelfahrt – für Prüfungen genutzt werden muss.

Für die ordnungsgemäße Durchführung der Abiturprüfungen ist dies jedoch unvermeidlich.

 

Der Unterricht kann unmittelbar oder zeitnah nach den Osterferien – zumindest für die Schülerinnen und Schüler in den Abschlussjahrgängen – wiederaufgenommen werden oder in Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden können zumindest die Schulgebäude für Klausuren genutzt werden.

Dies bedeutet (Stand heute), dass der Unterricht für Abiturjahrgang nach den Osterferien wieder aufgenommen werden kann.

Die Konferenz des Zentralen Abiturausschusses (ZAA), mit dem die Schülerinnen und Schüler zur Abiturprüfung zugelassen werden, wird daher für alle Schulen neu auf den 7. Mai 2020 festgelegt.

 

Der Unterricht für alle angehenden Abiturientinnen und Abiturienten endet daher – anders als bisher vorgesehen – am 8. Mai 2020.

Ergänzend zu erwähnen ist, dass Vorbereitungen dafür laufen, die verpflichtende Abweichungsprüfungen, deren Abschaffung durch Rechtsänderung für das Abitur 2021 bereits in Planung ist, für den jetzigen Abiturjahrgang vorzuziehen.

 

Durch einen verkürzten Korrekturzeitraum können die Abiturzeugnisse dann, wie vorgesehen, spätestens bis zum 27. Juni ausgegeben werden.

 

Die Prüfungen finden selbstverständlich unter Berücksichtigung des Infektionsschutzes statt.

Die Gesundheit unserer Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler hat für uns oberste Priorität. Sie steht im Mittelpunkt und ist Voraussetzung aller Überlegungen.

Für die Abiturprüfungen werden daher selbstverständlich die notwendigen Vorkehrungen getroffen, um die Gesundheit der Prüflinge und der betreuenden Lehrkräfte zu schützen. Hierfür werden jetzt Vorgaben zusammen mit dem Gesundheitsministerium, den Schulträgern und mit Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Medizin erarbeitet und verbindlich festgelegt werden. Die Einschätzungen und Empfehlungen dieser Fachleute sind die Richtschnur für unser Handeln.

 

Selbstverständlich arbeitet das Ministerium für Schule und Bildung vorbeugend auch an weiteren Szenarien, falls die Voraussetzungen, von denen wir jetzt ausgehen, sich nicht einhalten lassen sollten. Leitlinie ist dabei, allen Abiturientinnen und Abiturienten ein vollwertiges, bundesweit anerkanntes Abitur zu ermöglichen.

  

Olaf Reitenbach