Hygienekonzept am Städtischen Gymnasium Ochtrup

Stand September 2020

 

An allen weiterführenden und berufsbildenden Schulen besteht im Schulgebäude und auf dem Schulgelände für alle Schülerinnen und Schüler sowie für alle weiteren Personen eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung.

Alle Lehrerinnen und Lehrer achten aktiv auf deren Einhaltung.

In den Klassen- und Kursräumen kann auf das Tragen der MNB verzichtet werden, sobald sich die Lernenden auf ihren Sitzplätzen befinden. Beim Verlassen des Sitzplatzes muss die MNB wieder getragen werden.

Die Lehrkräfte empfehlen den Schülerinnen und Schülern das Tragen der Mund-Nase-Bedeckung im Unterricht. In unterrichtlichen Arbeitsphasen (Einzel-, Partner- oder Kleingruppenarbeit) sollte die Mund-Nase-Bedeckung von Schülerinnen und Schülern getragen werden, wenn eine Lehrkraft zur Hilfestellung oder Kontrolle hinzugebeten wird und dadurch keinen Abstand von mindestens 1,5 Meter halten kann.

Maskenpausen unter Wahrung des Mindestabstands außerhalb der Klassenräume sind unter Aufsicht möglich.

Der Unterricht findet jahrgangsbezogen in Klassen, in Kursen oder in festen Lerngruppen statt. 

Klassenübergreifende feste Lerngruppen und Kurse können gebildet werden (Religionsunterricht, Wahlpflichtbereich, Big Band). Der Unterricht in der gymnasialen Oberstufe findet in festen fachbezogenen Kursen statt. 

Neben der traditionellen Ausrichtung der Tische zur Tafel, ist es möglich, die „Hilbert Meyer“-Sitzordnung zu verwenden. Somit ist unter Beibehaltung einer festen Sitzplatzzuordnung, Partner- bzw. Gruppen-Arbeit möglich. 

Das Selbstlernzentrum steht nur den Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe II zu schulischen Zwecken zur Verfügung. 

Den Jahrgangsstufen sind eine begrenzte Zahl an festen, gekennzeichneten Arbeitsplätzen zugewiesen worden. Über Listen werden die Anwesenheit und Dauer der Nutzung erfasst. 

Eine feste Sitzordnung muss eingehalten werden und dokumentiert werden. Die jeweilige Anwesenheit wird täglich für jede Unterrichtsstunde und vergleichbare Schulveranstaltung dokumentiert. Veränderungen der Sitzordnung müssen angezeigt werden. Die entsprechenden Dokumente werden für vier Wochen aufbewahrt.

Im Bereich der Eingänge sind Handdesinfektionsspender aufgestellt. In allen Klassen- und Kursräumen stehen Waschbecken, Seifenspender, Einmal-Handtücher und Spritzflaschen zur Wischreinigung zur Verfügung.

Unterrichtsräume, die von verschiedenen Lerngruppen genutzt werden: Die Tische werden von der ablösenden Lerngruppe mittels Wischreinigung abgewischt.

Ein regelmäßiges Lüften der Unterrichtsräume findet statt.

Täglich werden nach Unterrichtsschluss alle Flure, Unterrichtsräume und Toiletten durch die Reinigungsfirma gründlich gereinigt.

Der Kiosk und der Wasserspender in der Pausenhalle sind nicht in Betrieb.

Die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I betreten und verlassen das Schulgebäude durch den Haupteingang, die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe durch den Nebeneingang (Lehrkräfte-Parkplatz).

In den Pausen verlassen alle Schülerinnen und Schüler das Schulgebäude und halten sich in den zugewiesenen Bereichen auf. (s. Anlage)

Im Schulgebäude (Treppenhäuser und Flure) gilt der Rechtsverkehr.

Um einen Stau vor den Klassenräumen zu vermeiden, bleiben die Türen unverschlossen und zum Zwecke der Lüftung offen.

Auch Schnupfen kann nach Aussage des Robert-Koch-Instituts zu den Symptomen einer COVID-19-Infektion gehören. Kinder mit Schnupfen und ohne weitere Krankheitsanzeichen sollen zunächst für 24 Stunden zu Hause beobachtet werden. Kommen weitere Symptome wie Husten, Fieber etc. hinzu, ist eine diagnostische Abklärung zu veranlassen. 

Die Grafik des MSB gibt einen Überblick über die jeweils empfohlene Verhaltensweise:

Biologie

1. Sitzordnung

Im Biologieraum 1 sind die Sitzreihen fest verankert. Eine Veränderung der Sitzordnung ist nicht möglich.

Im Biologieraum 2 sind die Sitzreihen frontal zur Tafel ausgerichtet. Für das Durchführen von Experimenten oder Gruppenarbeiten können je zwei benachbarte Tische zu einem Vierer-Gruppentisch zusammengestellt werden. Die Sitzordnung wird entsprechend dokumentiert.

2. Experimente

a. Grundsätzlich sind Schülerexperimente erwünscht, es ist allerdings notwendig, zum eigenen Schutz und im Rahmen der Fürsorgepflicht zur Einhaltung der Corona-Betreuungsverordnung, Vorsicht walten zu lassen.

b. Vor und nach dem Experiment sollen sich die Schülerinnen und Schüler gründlich die Hände waschen bzw. desinfizieren.

c. Der Gebrauch von Unterrichtsmaterialien (z. B. Mikroskope, Laborgeräte, etc.) ist ohne vorherige Reinigung möglich, wenn die vormalige Nutzung durch eine andere Lerngruppe mindestens eine Unterrichtsstunde zurückliegt. Andernfalls müssen die Unterrichtsmaterialien gereinigt werden. Die Kolleginnen und Kollegen informieren sich gegenseitig über die verwendeten Unterrichtsmaterialien und dokumentieren die Nutzung durch das Eintragen in eine Liste.

d. Beim Mikroskopieren in Partnerarbeit wird das Mikroskop (insbesondere das Okular) vor jedem Bedienerwechsel gereinigt. Dies ist nicht zwingend, wenn das Mikroskopieren mit Schutzbrille erfolgt.

e. Die Gefährdungsbeurteilungen werden um eine Überprüfung des Experiments hinsichtlich der Einhaltung des Hygienekonzepts erweitert.

3. Die Lehrkraft bereitet das Unterrichtsmaterial (z. B. Experimentierboxen) vor und teilt es den Schülerinnen und Schülern an deren Tischen aus. Bei den Arbeiten zur Reinigung verlassen höchsten zwei Personen gleichzeitig den Platz.

Physik

  1. Sitzordnung

Der Unterricht findet in frontaler Sitzordnung in festen Sitzreihen statt.

  • Dabei ist die Sitzordnung im Physikraum 1 fest verankert und kann nicht verändert werden.
  • Im Physikraum 2 wurden jeweils 2 Doppeltische auf der linken und rechten Seite aneinander geschoben (direkt angrenzend an die Wand bzw. der Fensterbank). Sowohl in der letzten als auch in der vorletzten Sitzreihe grenzt auf der Fensterseite jeweils ein Einzeltisch an die beiden Doppeltische.
  • Auf diese Weise ist im Physikraum 2 zwischen den beiden Seiten genügend Abstand zwischen den Schülertischen vorhanden. Außerdem finden so auch größere Gruppen im Raum Platz, ohne dass die Schränke hinten im Raum verstellt werden. Zudem kann die Lehrkraft bei dieser Sitzordnung so gut mit einem Rollwagen durch den Gang gehen und das vorbereitete Material auf die Schülertische stellen.
  • Im Physikraum 2 befinden sich hinten im Raum noch ein Ablagetisch, der zwischen Fenster und dem Schrank steht Zum gemeinsamen Experimentieren oder für Gruppenarbeiten können im Physikraum 2 jeweils zwei benachbarte Tische zu einem Gruppentisch zusammengestellt werden. Die maximale Gruppenzahl wird dabei auf vier begrenzt. Die Sitzordnung wird entsprechend dokumentiert. 

Falls Gruppentische gebildet werden, werden die Tische am Ende der Stunde wieder in die ursprünglich vorgefundene Sitzanordnung zurückgestellt.

2. Experimente

  • Grundsätzlich sind Schülerexperimente erwünscht, es ist allerdings notwendig, zum eigenen Schutz und im Rahmen der Fürsorgepflicht zur Einhaltung der Corona-Betreuungsverordnung Vorsicht walten zu lassen.
  • Gruppenarbeiten sind innerhalb einer festen, dokumentierten Sitzordnung möglich. Nach Möglichkeit werden im Physikunterricht Experimente – soweit genügend Material vorhanden ist – in Partnerarbeit oder in Dreiergruppen durchgeführt. Die Lehrkraft bereitet das Material vor (z.B. auf einem Rollwagen, in Boxen o.ä. und teilt das Material aus). 
  • Experimente mit dem Brenner dürfen nur ohne Schutzmaske durchgeführt werden. Im Physikunterricht werden Experimente in Klasse 6 und der Q2 mit dem Brenner nur durch die Lehrkraft durchgeführt. Vor und nach der Nutzung des Brenners muss für eine ausreichende Belüftung gesorgt werden.
  • Die Lehrerschutzbrille (im Falle der Arbeit mit dem Brenner) und Gebrauchsmaterialien (z.B. Bechergläser, Thermometer, Materialien für Mechanik- oder Optikexperimente etc.) müssen nur eine Wischreinigung durchlaufen, wenn sie in zwei direkt aufeinander folgenden Stunden von zwei unterschiedlichen Lerngruppen verwendet werden. Sobald mindestens eine Unterrichtsstunde dazwischen liegt, ist keine Wischreinigung notwendig.
  • Benötigtes Material wird von der Lehrkraft ausgeteilt und danach wieder eingesammelt. Hierzu können Boxen o.ä. dienen.
  • Die Gefährdungsbeurteilungen werden um eine konkrete Überprüfung des Experimentes zur Einhaltung der Corona-Betreuungsverordnung erweitert, die eine Beschreibung des Settings enthält und die notwendigen Maßnahmen ableitet. 

Chemie

  1. Sitzordnung

Der Unterricht findet in frontaler Sitzordnung in festen Sitzreihen statt. Zum gemeinsamen Experimentieren können jeweils zwei benachbarte Tische zu einem Vierer-Gruppentisch zusammengestellt werden.

2. Experimente

  • Grundsätzlich sind Schülerexperimente erwünscht, es ist allerdings notwendig, zum eigenen Schutz und im Rahmen der Fürsorgepflicht zur Einhaltung der Corona-Betreuungsverordnung Vorsicht walten zu lassen.
  • Gruppenarbeiten sind innerhalb einer festen, dokumentierten Sitzordnung möglich.
  • Experimente mit dem Brenner dürfen nur ohne Schutzmaske durchgeführt werden, z.B.: maximal 2 SchülerInnen einer Tischgruppe führen das Experiment ohne Maske unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m durch, während die beiden anderen SchülerInnen am Tischende mit Maske weitere Tätigkeiten durchführen bzw. Beobachtungen machen (s. Abb.). Vor und nach der Nutzung des Brenners muss für eine ausreichende Belüftung gesorgt werden.

  • Schutzbrillen und andere Gebrauchsmaterialien (z.B. Bechergläser, Thermometer, Spatel, Molekülbaukästen etc.) müssen nur eine Wischreinigung durchlaufen, wenn sie in zwei direkt aufeinander folgenden Stunden von zwei unterschiedlichen Lerngruppen verwendet werden.
  • Benötigtes Material wird von der Lehrkraft ausgeteilt und danach wieder eingesammelt. Hierzu können Boxen o.ä. dienen 

Musik

1. Sitzordnung

Im Musikraum 1 sind die Tische frontal ausgerichtet. Um in Partnerarbeit oder in Gruppenarbeit zu arbeiten, ist es zeitweise möglich, zwei benachbarte Tische zusammenzuschieben. Dies muss dementsprechend dokumentiert werden.

In Musikraum 2 stehen die Keyboardtische ebenfalls frontal ausgerichtet. Diese können auch nicht zusammengeschoben werden, da die Verkabelung das verhindert.

In Musikraum 2 ist der Abstand vom Lehrpersonal zur vorderen Tischreihe teilweise geringer als 2m. Dies ist insbesondere in Bezug auf die Möglichkeit, dass Lehrkräfte die Maske aus pädagogischen Gründen auch kurzzeitig abnehmen dürfen zu beachten.

Sitzpläne sind zur Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit möglicher Kontakte für jede Lerngruppe zu erstellen und im Sekretariat zu hinterlegen.

2. Besondere Regelungen für das Fach Musik

  • Der Musikunterricht findet in seinen unterschiedlichen Ausprägungen unter Berücksichtigung aller im Lehrplan verankerter Unterrichtszugänge statt.
  • Gemeinsames Singen in geschlossenen Räumen ist bis zu den Herbstferien grundsätzlich untersagt.
  • praktisches Musizieren: Instrumente dürfen eingesetzt werden und müssen nicht nach jedem Einsatz desinfiziert werden. Blasinstrumente sollten nur bedingt oder wenig  im Unterricht eingesetzt werden. Der Einsatz der Keyboards wird in normaler Weise im Unterricht fortgeführt. Eine Wischdesinfektion der Keyboards ist problematisch, da die Keyboards die Feuchtigkeit nicht aushalten. Die Fachschaft Musik hat sich auf folgende Handhabung geeinigt: Bei größeren Pausen (eine Unterrichtsstunde) zwischen den Musikstunden, brauchen die Keyboards nicht desinfiziert zu werden. Alle SuS desinfizieren sich die Hände vor Betretendes Musikraums gründlich. Eine Wischdesinfektion der Keyboards wird, wenn nötig, ausschließlich durch die Lehrkräfte durchgeführt.
  • Präsenzbücher dürfen im Unterricht ausgeteilt werden. Vor Beginn des Unterrichts sind die Tischflächen zu desinfizieren und die Hände der Schülerinnen und Schüler gründlich zu waschen oder zu desinfizieren.

Diese Kurse sollen wie bisher durchgeführt werden, entweder im Freien, in kleineren Gruppen oder in großen geschlossenen Räumen mit guter Durchlüftung. Für den Probenbetrieb gelten bis auf weiteres die Vorgaben durch die Hygieneschutzverordnung des Schulministeriums NRW vom 12.08.2020 und die Anlage „Hygiene-und Infektionsschutzstandards“ Punkt 5.XII. Für die Proben der Bigband wurden folgende Regelungen in Anlehnung an das hausinterne Hygienekonzept des Gymnasiums Ochtrup getroffen (unter zusätzlicher Berücksichtigung der Corona-Schutzverordnung des VdM):

  1. Es finden kleinere Satzproben mit weniger Schülerinnen und Schülern statt. Satzproben der Rhythmusgruppe können in den Musikräumen stattfinden. Satzproben können in den unter Punkt 2. genannten Räumen stattfinden.
  2. Es können große Räume wieder DoppelraumN204/205 oder die Aula genutzt werden, um auch Proben in größeren Besetzungen durchzuführen. In diesen Räumen können die Mindestabstände, die laut Corona-Schutzverordnung gelten, wie bspw. 2m Mindestabstand zwischen den Musikern, 4m Abstand in Ausstoßrichtung der Blasinstrumente und eine Raumgröße von mindestens 7qm pro Person eingehalten werden. Die Aula bietet eine Raumgröße von 10qm pro Person. Zudem ist dort eine gute Durchlüftung während der Proben gewährleistet, die durch den Bigbandleiter sichergestellt wird. Zusätzlich werden Spielpausen an der frischen Luft eingefügt.
  3. Gesamtproben werden im Außenbereich der Schule wie z.B. dem Lehrerparkplatz oder im Atrium durchgeführt. Auch in der Aula bei guter Durchlüftung und mit besonderer Sitzordnung können Gesamtproben durchgeführt werden.
  4. Es werden keine neuen Schülerinnen und Schüler in die Bigband aufgenommen, sodass dieses Jahr mit einer kleineren Besetzung gespielt wird, um die Mindestabstände auch in den Räumen zu gewährleisten.
  5. Ein Austausch der Instrumente ist nicht erlaubt. Bei Nutzung eines Instrumentes durch mehrere Schülerinnen und Schüler (z.B. Schlagzeug oder Klavier), ist sicherzustellen, dass die Hände vor dem Spielen desinfiziert wurden und dass das Instrument angemessen durch die Lehrkraft gereinigt wird.
  6. Blasinstrumente mit Schalltrichter (z.B. Trompete, Posaune und Saxophon) spielen mit Ploppschutz.
  7. Die Reinigung der Instrumente, insbesondere der Blasinstrumente, soll ausserhalb des Probenraums stattfinden. Nach Reinigung des eigenen Instruments müssen erneut die Hände desinfiziert werden.
  8. Auf Laufwegen, bei Bewegungen durch den Raum und bei Auf- und Abbauarbeiten ist weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Wenn feste Sitzplätze gemäß den Vorgaben eingenommen wurden, darf die Mund-Nasen-Bedeckung abgenommen werden.
  9. Für jede Probe wird ein Sitzplan erstellt und mit Datum und Uhrzeit versehen im Sekretariat  hinterlegt.

Durchführung weiterer musikalischer Angebote wie Chor oder kleinere Ensembles: Zur Durchführung des Unterstufenchores werden Möglichkeiten gesucht und ggf. zum Konzept hinzugefügt, sobald eine Umsetzbarkeit möglich erscheint.

Sport

Alle Absprachen sollen die Organisation für die Kollegen des Schulzentrums vereinfachen. Eine initiale Verteilung der Übungsstätten ist hilfreich zur Vorentlastung der Organisation während der Unterrichtszeiten.

Weg zum Sportunterricht:

Das Gymnasium wartet mit seinen Gruppen in dem Bereich zwischen dem Schulhof des Gymnasiums und der Realschule, bis die Lehrkraft sie abholt und zur Umkleide führt, um eine Vermischung der Gruppen zu vermeiden.

Hygiene:

  • Die Lernenden waschen sich vor und nach dem Sportunterricht die Hände.
  • Die Duschen dürfen nicht genutzt werden.
  • Masken müssen während des Unterrichts nicht getragen werden. Auf den Wegen zum Sportunterricht und zurück müssen Sie allerdings getragen werden.
  • Abstand soll möglichst auch während der Übungszeit eingehalten werden.
  • Die Reinigung der Sportgeräte wird empfohlen, wenn diese Geräte von einer neuen Lerngruppe übernommen werden. Ist zum Beispiel ein Turnbarren den ganzen Tag aufgebaut, sollen bei einem Wechsel der Lerngruppen die Holme gereinigt werden.

Schwimmen:

Bis zum 25. September kann das Freibad in Ochtrup genutzt werden. Dazu wurde in Absprache mit der Haupt- und Realschule ein Plan erstellt und Zeiten mit dem Freibad vereinbart.

Siehe Schwimmplan im Anhang.

Hinweis:

Bei Änderungen sind das Bad, das Busunternehmen und die Kollegen zu benachrichtigen.

Busunternehmen Veelker Tel.: 02553-93380

Freibad Tel.: 02553-1389

Umkleiden:

Die Gruppen, die regulär in der Dreifach bzw. Zweifachhalle sind, nutzen deren Umkleiden. Die Gruppen, die in der Stadthalle wären, nutzen die Umkleiden im Außenbereich. Lehrkräfte orientieren sich an folgender Zuteilung:

Sobald eine Gruppe 11 Personen zählt, ziehen Sie sich zeitlich abwechselnd in zwei Gruppen in der ihr zugewiesen Umkleide um.

Übungsbereich:

Der Sportunterricht soll möglichst im Freien stattfinden. Dazu werden das Leichtathletikstadion und die umliegenden Sportplätze bevorzugt genutzt. Größere Flächen, wie der Schulhof des Gymnasiums oder der Parkplatz des DOC, können genutzt werden. Sollte ein Sportunterricht draußen nicht möglich sein, müssen die Sporthallen ausreichend gelüftet werden. Zwischen den Doppelstunden werden dazu die Trennwände hochgefahren.

Um eine Absprache der Lehrkräfte zu erleichtern, wird empfohlen, den Platz draußen wie folgt zu nutzen:

Sportgruppen, die laut Plan in der Dreifachhalle gewesen wären, gehen ins Leichtathletikstadion, sowie Gruppen, die in der Zweifachhalle wären, finden sich auf den

Rasenplatz neben den Außenumkleiden ein. Gruppen, die normalerweise in der Stadthalle wären, treffen sich auf dem Ascheplatz. Ein Tauschen der Übungsplätze ist nach Absprache mit den Kollegen des Schulzentrums möglich und sinnvoll.

Thematisch:

Sportarten, die Körperkontakt erfordern (z.B. „Ringen und Kämpfen“), werden bis zu den Herbstferien nicht durchgeführt.

Anhang:

Regeln für den Schwimmunterricht

  • Falls jemand aus irgendwelchen Gründen mit seiner Klasse/Kurs nicht schwimmen gehen kann, bitte umgehend Veelker, die Schulleitung und das Freibad informieren. Und natürlich auch die Kollegen.

Maskenpflicht

  • Es herrscht die ganze Zeit Maskenpflicht (Schulhof, Bus, Freibad, Umkleide). Im Freibad dürfen die Masken nur abgenommen werden, wenn die SuS die Umkleiden verlassen haben und im Schwimmunterricht sind. Bevor die SuS nach dem Schwimmunterricht die Umkleiden betreten, müssen die Masken wieder aufgesetzt werden.

Regeln vor der Abfahrt und im/am Bus

  • Die Klassen Sek I treffen sich mit ihrem Lehrer auf dem Schulhof in dem dort für sie vorgesehenen Pausenbereich. Die SuS der Sek II treffen sich mit ihren Lehrern an den Fahrradständern
  • Die Klassen/Kurse gehen gemeinsam mit ihrem Lehrer geordnet zum Bus
  • Vor dem Bus wird nicht gedrängelt, sondern sich klassenweise in einer Reihe mit Abstand aufgestellt
  • Wenn zwei Klassen parallel befördert werden, entscheiden die Lehrer, welche Klasse zuerst den Bus betritt. Die Klassen dürfen sich im Bus nicht mischen! Im Freibad auch nicht.

Regeln im Freibad und Infos

  • Vor dem Freibad wieder Aufstellen in einer geordneten Reihe (klassenweise und mit Abstand)
  • Im Freibad wird nicht gerannt oder gedrängelt. Abstände sind einzuhalten und andere Badegäste nicht zu stören
  • Für uns sind die Sammelumkleiden reserviert, es dürfen keine Einzelkabinen belegt werden.
  • Bitte klassenweise in zwei Gruppen (Jungen/ Mädchen) umkleiden lassen. Absprachen mit den Kollegen erforderlich
  • Damit es keinen Stau bei den Umkleiden gibt, wäre es gut, wenn einige die Badesachen bereits drunter tragen.
  • Föhnen wäre erlaubt, aber bei der derzeitigen Wetterlage nur Zeitverlust
  • Die Schüler sollen nur ein Handtuch mit zum Schwimmbecken nehmen, diese können dort aufgehängt werden.
  • Beim Ausgang wieder eine geordnete Reihe pro Klasse bilden und die SuS ohne Gedrängel durch das Drehkreuz gehen lassen.
  • Vor dem Bus das gleiche Verfahren mit den Reihen und dem Einstieg wie bei Abfahrt von der Schule
  • Für die Schulen sind zwei 25m Bahnen reserviert. Bei zwei Klassen sollte jede Klasse nur eine Bahn nutzen und die Klassen sollten sich nicht mischen
  • Schwimmgeräte (Bretter, Poolnudel und Pulbuoy) werden uns zur Verfügung gestellt
  • Bei Benutzung des Sprungturmes den Bademeister kontaktieren ebenso, wenn Hilfe bei Nichtschwimmern, Abnahme des Schwimmabzeichens etc. benötigt wird.

WICHTIG!

Jeder Kollege bringt eine Klassenliste (nur Namen, Tipp: nehmt die von der Rückseite der Klassenlisten) mit zum Freibad, diese muss dort abgegeben werden! Auf dieser Liste, datiert und mit Uhrzeit, müssen alle SuS hinter ihrem Namen unterschreiben, der Lehrer gibt zudem seinen Namen, Schule und seine Telefonnummer an plus Unterschrift.

Das jeweils aktuelle Hygienekonzept wird ebenfalls als PDF im Service-Bereich (Downloads und Links) der Homepage zur Verfügung gestellt.